PANORAMAFREIHEIT – DER PIRATENSCHUSS GING NACH HINTEN LOS

von neuemodelle

Die Europaabgeordnete Julia Reda bringt die Panoramafreiheit in Gefahr, damit sie sie dann gemeinsam mit Wikipedia wieder retten kann. Ein Gastbeitrag von Thomas Elbel.

So. Jetzt müssen Wikipedia und die Piraten also die Panoramafreiheit retten. Wie kam es eigentlich dazu?

Zur Erinnerung: In Deutschland ist die Panoramafreiheit schon seit langem Gesetz und zwar in § 59 UrhG. Dort steht u.a., dass Jeder an öffentlichen Plätzen befindliche Bauwerke fotografieren und diese Fotografien öffentlich wiedergeben darf. Also alles gut im Land der Dichter, Denker und Onlinelexikonartikelbebilderer.

Aber dann kam Julia Reda, die Piratenabgeordnete im Europaparlament, und wollte das Urheberrecht mal wieder total besser machen. In ihrem Bericht zur Reform des europäischen Urheberrechts schrieb sie folgenden Antrag:

„Das Europäische Parlament […] fordert den Gesetzgeber der EU auf, sicherzustellen, dass die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind, gestattet ist.“

Das stieß dem französischen Abgeordneten Jean Marie Cavada sauer auf. In Frankreich gibt es nämlich keine dem § 59 UrhG vergleichbare Regelung. Eine EU-Richtlinie stellte den Mitgliedsländern 2005 schon einmal die Einführung der Panoramafreiheit frei, aber das französische Parlament entschied sich damals mehrheitlich dagegen. Muss man nicht mögen, kann man aber respektieren. In Frankreich darf man daher die nächtliche Beleuchtung des Eiffelturms zwar fotografieren, aber derartige Fotografien nicht ohne Lizenz zu gewerblichen Zwecken veröffentlichen (Fotos des Eiffelturms selbst allerdings schon, denn auf den ist jedes Urheberrecht längst erloschen, wie übrigens auf die meisten historischen Gebäude). Die französischen Fotografen scheinen damit irgendwie leben zu können.

Eiffelturm2_JPG

Der Entwurf von Frau Reda muss den Franzosen daher erschienen sein wie der Versuch, jetzt mit der Brechstange das durchzusetzen, was 2005 freiwillig nicht geklappt hat. Ihr französischer Kollege Cavada hat mit einer klassischen Retourkutsche reagiert und selbst folgenden Gegenentwurf formuliert:

„Das Europäische Parlament […] vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.

Es kam, wie es kommen musste: Nicht der Entwurf von Frau Reda wurde angenommen, sondern der von Cavada. Und der bedroht nun seinerseits die deutsche Panoramafreiheit. Gut, dass im Büro von Frau Reda mit Mathias Schindler ein ehemalige Funktionär von Wikimedia, der Muttergesellschaft von Wikipedia, arbeitet, auf deren Eintragsseiten viele Fotos veröffentlicht sind, die der von Cavada empfohlenen Regelung möglicherweise zuwiderlaufen würden. Da gibt es dann sehr kurze Wege. Wikipedia hat auch sogleich eine „Rettet die Panoramafreiheit“-Kampagne dazu losgetreten. Das böse Wort Abmahnung, das ja bekanntlich in keiner guten Urheberrechtsdebatte fehlen darf, macht die Runde: Kann man dann in Zukunft etwa für Reichstagsselfies auf Facebook abgemahnt werden?

„Keine Angst!“, möchte man den verängstigten Selfieisten zurufen. Es ist nur ein Bericht, den der zuständige EU-Kommissar Oettinger dann irgendwann im Herbst wohlwollend in Erwägung ziehen und wahrscheinlich zu einem größeren Teil zur Schubladenware erklären wird, wie die meisten solcher Berichte. Und schon die Empfehlung von Cavada („… vertritt die Auffassung …“) ist deutlich unverbindlicher formuliert, als der Reda-Text, der ja konkrete legislative Schritte forderte.

Das absolut Coole an der ganzen Sache ist aber, dass Frau Reda sich jetzt als Retterin der Malaise präsentieren kann, die sie durch eine etwas kulturunsensible Initiative erst selbst losgetreten hat.

À la bonheur.

TE