„McDonald’s & Co. raus aus den Schulen!“ ruft „foodwatch“ aktuell. Stein des Anstoßes: Am Bündnis für Verbraucherbildung, das Grundschulkinder in Ernährungsfragen bilden soll, sind ausgerechnet McDonald’s, Rewe und Metro beteiligt. Die Unternehmen könnten ihre erkaufte Position nach US-Vorbild ausnutzen und den Kindern unter dem Deckmantel der Aufklärung noch mehr Appetit auf Fast Food und Pferdelasagne machen.
Was aber ist, wenn ein Milliardenkonzern ein ganzes Universitäts-Institut finanziert? Und wenn umstrittene Gesetzesänderungen im Interesse des Konzerns durch das Institut voran gebracht werden könnten?
Die Rede ist vom Institut für Internet und Gesellschaft. Es befindet sich in der juristischen Fakultät der Alexander-Von-Humboldt-Universität in Berlin und soll die durch das Internet ausgelösten Veränderungen in der Gesellschaft untersuchen. Initiator und bislang einziger Geldgeber ist der Konzern Google, der zunächst 4,5 Millionen Euro für die ersten drei Jahre zahlt.
Nun muss man nicht gleich annehmen, dass so etwas wie Geld jeden Berufsethos von Wissenschaftlern unmittelbar vernichtet. Gedanken an einen von Google erhofften Kunstrasen für eine googlegünstige Politik drängen sich jedoch auf. Es ist ja bekannt, dass Google datenschutzrechtliche Hürden ebenso zu durchbrechen versucht wie geltendes Urheberrecht, um sich alles Digitalisierbare zu Nutze machen zu können. Dass es Menschen gibt, die ihre Häuser nicht auf Google Street View zeigen möchten, stört Google ebenso wie die Tatsache, dass Buchautoren sich von Google Books übervorteilt sehen, Fotografen die neue Google-Bildersuche als Raubzug empfinden und Komponisten Googles Videoplattform Youtube über ihre Verwertungsgesellschaften zu fairen Vergütungen bewegen wollen. Weniger hingegen stört sich Google anscheinend daran, illegale Plattformen durch Werbemaßnahmen zu unterstützen, um an den rund um die unregulierte Distribution von Musik, Filmen und Büchern generierten Werbeeinnahmen zu partizipieren und digitale Geschäftsmodelle der Kreativen zu torpedieren. Um seine Pfründe mehren zu können, investiert Google Kritikern zufolge jährlich Millionen gegen Urheberrechte.
Im Grunde ist die Frage müßig, ob das Berliner Institut von Google ideologisch gelenkt wird. Google kann den Dingen freien Lauf lassen, denn die Beschäftigten werden sich ihre eigenen stillen Gedanken machen, ob sie Google in den Rücken fallen oder stützen. Bislang hat sich nämlich kein vergleichbar potenter Geldgeber für eine Anschlussfinanzierung gefunden. Und schon die bloße Möglichkeit einer Beeinflussung von universitärer Forschung durch mächtige Geldgeber schadet nicht nur dem Ansehen der Humboldt-Universität, sondern darüber hinaus dem Vertrauen der Bürger in die Wissenschaft als objektivierende und von Konzerninteressen unabhängige Kraft in der Gesellschaft.
Auf das Thema Urheberrecht ist die Instituts-Mitdirektorin Jeanette Hofmann spezialisiert. Sie sieht dessen Relevanz für die Regulierung des Austausches von Kulturgütern als überbewertet an, etwa hier ab 1.11.34:
My idea is that the discussion we have on copyright sort of overemphasizes the importance, the relevance of copyright in regulating our exchange of cultural goods.
Oft verwendet sie in öffentlichen Statements offene Formulierungen, etwa hier:
Es ist gar nicht ganz klar, ob es das Urheberrecht tatsächlich braucht. Wenn ich keine Rechte an meinem Werk hätte und ich würde jetzt zu einem Verleger gehen und sagen: hier ist mein schönes Manuskript, willst du es drucken, dafür möchte ich aber dann gerne etwas Geld sehen? Dann würde ein einfacher Vertrag vermutlich genau das erreichen, was das Urheberrecht auch intendiert.
Einem von seinen Lizenzrechten lebenden Urheber gehen unmittelbar die Alarmglocken an: Der Verleger (oder wer auch immer) könnte mein Werk auch einfach so nutzen, wenn „ich keine Rechte an meinem Werk hätte“. Ich muss es ihm zur Begutachtung ja erstmal überlassen. Ein Urheber würde in diesem Konstrukt zu dem leicht auszubeutenden Abfindungs-Bettler, der er in der Geschichte einst war. Solch ein Eindruck darf aber nicht zu der Behauptung verleiten, Frau Hofmann halte das Urheberrecht für überflüssig oder stelle sich gar auf die Seite derer, die mit illegalen Filmkopien Geld verdienen. Einen ZEIT-Artikel, in dem genau das stand, ließ sie über eine einstweilige Verfügung aus dem Netz nehmen. Sie sieht nämlich die Unabhängigkeit ihrer Forschung als gesichert an, ist mitunter als Kritikerin von Google vor der Zeit am Institut hervor getreten und merkt auch aktuell an, das Urheberrecht nicht in Gänze abzulehnen.
In einem Vortrag bei Bündnis 90 / Die Grünen thematisiert Frau Hofmann die Frage, ob das Urheberrecht wichtig ist, um Marktversagen zu verhindern. Ihre Beispiele sind bemerkenswert: Standup-Comedians genießen kein Urheberrecht für ihre Witze, können aber keine Witze von Kollegen klauen, ohne Gesichtsverlust zu erleiden. Ebenso gebe es einen funktionierenden Handel mit TV-Formaten, obwohl diese nicht geschützt seien. TV-Produzenten wollten oft auch gar keinen Schutz, um mehr Freiheit zu haben. Sie zieht also Beispiele aus dem Bereich der urheberrechtlich (aus gutem Grund) nicht geschützten Ideen heran, um zu vermitteln, dass im Bereich der (aus gutem Grund) urheberrechtlich geschützten Werke ein Markt auch ohne ein starkes werkbezogenes Schutzrecht funktionieren könnte. Das erinnert an das neoliberale Motto: Der Markt regelt das alles ganz allein – es ist gar nicht ganz klar, ob es den Markt ordnende Gesetze überhaupt braucht.
Problematisch ist ihr Übertragungsversuch allemal, schon weil die Voraussetzungen dafür nicht stimmen. So ist ein TV-Format in einzelnen seiner Elemente, etwa in konkreten Skripts, sehr wohl urheberrechtlich geschützt. Ungeschützt ist lediglich die Format-Idee. Aber auch die einem urheberrechtlich geschützten Werk zu Grunde liegende Idee wird stets nicht vom Schutzrecht erfasst. Jeder Mensch hat das Recht, sie aufzugreifen und selbst weiterzuentwickeln. Anstatt also TV-Produzenten, die keinen Schutz von Formatideen wollen, als potenzielle Vorbilder für ein gelockertes Werkschutzverständnis hinzustellen, wäre es entzerrend, einfach zu sagen, dass auch Urheber in aller Regel keinen Ideenschutz wollen. Auch sie bevorzugen die Freiheit, Ideen aufzugreifen und zu eigenen Werken auszugestalten. Wer ein Buch oder einen Song schreibt, greift darin immer auch auf vorhendenes Ideengut zurück. Das Urheberrecht hindert daran nicht, und das ist gut so! Hingegen hindert das Urheberrecht sehr wohl Unternehmen – etwa auch Google – daran, sich einfach an fremden Werken zu bedienen und sie unlizenziert zum eigenen Profit frei zugänglich zu machen. Auch das ist gut so!
Interessant ist aber an Jeanette Hofmanns Darstellung auch, was sie nicht beleuchtet, obwohl es dringend dazu gehört: Comedians müssen nicht Urheber und noch nicht mal Ideenhaber der Witze sein, die sie vor Publikum aufführen. Und TV-Produzenten sind häufig nicht Urheber oder Ideenhaber der Formate, mit denen sie handeln. Somit können weder Comedians noch TV-Produzenten als Indiz dafür herhalten, dass urheberische Schutzrechte verzichtbar sind. Der funktionierende Handel mit TV-Formaten führt vielmehr denen, die ihn von innen her kennen, die Schattenseiten nicht wirksamer Schutzrechte vortrefflich vor Augen: Viele Konzept-Ideen Freischaffender landen auf den Tischen von Produzenten, um erst abgelehnt und später ohne Beteiligung der wahren Ideenhaber verwirklicht zu werden. Stille, unbekannte Ideenlieferanten werden regelmäßig ausgebeutet – der Markt weiß ihr Potenzial effizienter als gerecht zu nutzen.
Urhebern ihre Schutzrechte wegzunehmen würde nicht nur ihre Ideen, sondern vollendete Bücher, Musikstücke oder Filme zum Freiwild von Ausbeutern machen. Am Erfolg ihrer geistigen Leistung würden vor allem die cleversten Geschäftsleute unter den Urhebern beteiligt, nicht die begabtesten Künstler. Den Status von Witzen heranzuziehen, um einen Zustand zu rechtfertigen, der zu Ellenbogenkultur und Enteignung der Schwächeren führen könnte, erscheint bodenlos und aberwitzig, wenn man bedenkt, dass ein Werk – meist anders als eine Idee – bis zur Fertigstellung oft neben Liebe, Talent, Erfahrung und Ausbildung lange harte Arbeit und mitunter beträchtliche finanzielle Ressourcen benötigt. Ein längerer konkret ausformulierter Witz eines Standup-Comedians, der eine vergleichbare Schöpfungshöhe erreicht, ist selbstverständlich auch urheberrechtlich geschützt. Es stellt sich die Frage, ob Frau Hofmann einen nicht geschützten Zweizeiler mal ein bisschen mit einem Hollywoodfilm verglichen wissen will, um Gedanken darüber anzuregen, ob der Hollywood-Film nicht auch mit weniger Urheberrechtsschutz auskäme. Sollten solche Gedankenspiele tatsächlich wesentliche Teile des Forschungsansatzes sein, stellt sich die Frage, ob er von hinreichend Respekt gegenüber dem kreativen Werkschaffen getragen ist.
Man könnte fast spekulieren, dass das Institut für Internet und Gesellschaft genau den Mechanismus für den Kreativ-Markt hervorforscht, der Google ebenso wie illegale Plattformen reich macht: Denn die Unternehmen bevorzugen es, mit urheberischen Werken so umzugehen, als seien es lediglich nicht geschützte Ideen aus der „Public Domain“. Für Google und die Plattformen wäre es praktisch, wenn die Kreativen ihre Werke mal eben dem von ihnen eigennützig monetarisierten „Gemeineigentum“ überschrieben, denn:
Digitalkommunismus für die Künstler ist das Potenzmittel für den Kapitalismus der IT-Wirtschaft.
Soziale Regulierung als Ersatz für Urheberrechtsschutz hat eine weitere Schattenseite, die Frau Hofmann trotz ihrer Warnung vor Romantisierung unerwähnt lässt: Am ehesten schützt sie den, der in der sozialen Sphäre agiert und Bekanntheit genießt. Viele Komponisten und Textdichter (Urheber) beispielsweise, die für berühmte Song-Interpreten schreiben, arbeiten im Hintergrund. Ohne Urheberrechtsschutz ihrer Werke wären sie nicht nur der Marktmacht großer Unternehmen, sondern schon der größeren sozialen Macht der bekannteren Interpreten ausgeliefert. Ein Interpret könnte sich einen noch unbekannten Song eines unbekannten Komponisten einfach zu seinem eigenen machen. Die Öffentlichkeit könnte dies wohl kaum beurteilen.
So sollte doch wohl kein modernes, freiheitliches Urheberrecht aussehen!
Abschließend noch mal Frau Hofmann zum Thema TV-Formate:
Es gibt, so sagen die TV-Produzenten selbst, gemessen daran, dass es keinen urheberrechtlichen Schutz gibt, relativ wenig’ tatsächliche Gerichtsprozesse. Man einigt sich normalerweise irgendwie anders.
Da fragt man sich: Bleiben Gerichtsprozesse nicht naturgemäß aus, wenn es kein Schutzrecht gibt, auf das sich ein Kläger stützen könnte? Sicher gibt es Verträge, die auch ohne Schutzrecht justiziabel sind, aber da kluge Geschäftsleute keine Verträge aushandeln, die sie nicht einzuhalten bereit sind, liegt es auf der Hand, dass es wenige Klagen gibt. Die eigentliche Ausbeutung der Kreativschaft findet dort, wo fehlende Schutzrechte es ermöglichen, vorvertraglich oder eben einfach ganz ohne Vertrag statt. Auswirkungen der Ausbeutung – bis hin zur Resignation von Ideenhabern, ihre Ideen überhaupt zu schleifen und zu präsentieren – kann erahnen, wer sensibel ist. Eine Statistik über Gerichtsprozesse sagt darüber rein gar nichts aus.
Aber wie auch immer die Wahl der Methoden am Institut bedingt ist: Die trotz aller rhetorischen Einschränkungen hervor schimmernde Vision eines stärker selbstregulierten digitalen Kulturgütermarktes dürfte Netz-Hütern und -Nutzern erstmal genau so gut schmecken wie Kindern ein McDonald’s-Menü. Schneller und günstiger Konsum ist nun mal attraktiv. Aber so wie die Lebensmittelindustrie-Maxime „schnell und günstig“ schleichende Auswirkungen auf die Qualität der Nahrungsmittel hat, wird es auch Auswirkungen auf die Motivation, die schieren Lebenskräfte und damit auf die Qualität der Arbeiten von Urhebern haben, wenn man ihren Schutz allein dem Markt überlässt und ihre Werke im Netz nach den Gesetzen von Konzern-Profitmaximierung als digitales Fast Food frei verschleudert. Ob solche Zusammenhänge am Institut für Internet und Gesellschaft wohl beleuchtet werden? Zum Thema „Internet und Gesellschaft“ gehören sie jedenfalls zwingend.
Fest steht: Nicht nur Künstler, sondern auch Forscher geraten gegenwärtig in den Zugzwang neuer Finanzierungsmodelle.
AK